Wie schließt man das Facebook-Konto eines Verstorbenen?

Um das Facebook-Konto eines Verstorbenen zu schließen, meldest du den Todesfall bei Facebook. Danach gibt es zwei Wege: Das Konto wird in den Gedenkzustand versetzt und damit eingefroren, oder es wird komplett gelöscht.

Beides läuft über ein Formular auf den Hilfeseiten von Facebook. Dort lädst du einen Nachweis hoch, in der Regel die Sterbeurkunde. Manchmal verlangt Facebook zusätzlich einen Nachweis über deine Beziehung zu der Person.

Im Gedenkzustand bleibt das Profil sichtbar. Freunde können dort weiter Erinnerungen teilen, aber niemand kann sich einloggen oder das Profil verändern.

Wer alles entfernen will, beantragt die Löschung. Dann verschwinden das Profil und alle Inhalte dauerhaft. Schon zu Lebzeiten kannst du einen Nachlasskontakt bestimmen, der sich später um dein Konto kümmern darf.

In Deutschland hat der Bundesgerichtshof 2018 entschieden, dass ein Facebook-Konto vererbt wird wie Briefe oder Tagebücher. Die Eltern einer verstorbenen 15-Jährigen bekamen so als Erben Zugang zu den Chats ihrer Tochter, obwohl Facebook das Profil längst in den Gedenkzustand versetzt hatte. 2020 stellte das Gericht klar: Ein USB-Stick mit einer PDF-Datei von 14.000 Seiten reicht dafür nicht.

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